Landgericht Kleve, 2020-02-17, 140 Ks - 507 Js 281/19 - 6/19

140 Ks - 507 Js 281/19 - 6/19Tribunal Cantonal17 de fev. de 2020

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Tötungsvorsatz bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge

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Landgericht Kleve — 140 Ks - 507 Js 281/19 - 6/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-02-17

Aktenzeichen: 140 Ks - 507 Js 281/19 - 6/19

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2020:0217.140KS8211.507JS28.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: die 4. große Strafkammer (Schwurgericht) des Landgerichts Kleve

Normen: StGB § 211; StGB § 315d

Leitsätze

Tötungsvorsatz bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge

Tenor

Der Angeklagte I wird wegen Mordes in Tateinheit mit verbotenem Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge zu einer

lebenslangen Freiheitsstrafe

verurteilt.

Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, ihm vor Ablauf von 5 Jahren keine Fahrerlaubnis zu erteilen.

Der Angeklagte T5 wird wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Dem Angeklagten T5 wird die Fahrerlaubnis entzogen. Sein Führerschein wird eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, ihm vor Ablauf von 4 Jahren keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

Die Angeklagten haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Ferner haben die Angeklagten die Kosten der Nebenklage und die notwendigen Auslagen der Nebenkläger als Gesamtschuldner zu tragen.

  • §§ 211, 315 d Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 und 5, 1. Variante, 52, 69, 69a StGB -

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