6 O 96/17•Landgericht Kleve, 2019-05-16, 6 O 96/17
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Landgericht Kleve — 6 O 96/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-05-16
Aktenzeichen: 6 O 96/17
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2019:0516.6O96.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: die 6. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
Normen: BGB § 123 VVG § 125
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 14.075,51 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.05.2017 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der bei der Beklagten unterhaltene Rechtsschutzversicherungsvertrag mit der Versicherungsscheinnummer AN01 nicht mehr besteht und die Beklagte aus diesem Vertrag keine Prämienansprüche hat.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 130 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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