6 O 3/18•Landgericht Kleve, 2018-10-04, 6 O 3/18
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Landgericht Kleve — 6 O 3/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-10-04
Aktenzeichen: 6 O 3/18
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2018:1004.6O3.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: die 6. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 6.835,84 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2017 zu zahlen.
Der Beklagte zu 1.) wird verurteilt, an die Klägerin 1.396,23 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2017 zu zahlen.
Der Beklagte zu 2.) wird verurteilt, an die Klägerin 1.396,23 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2017 zu zahlen.
Die Beklagte zu 3.) wird verurteilt, an die Klägerin 1.396,23 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2017 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 3/20, der Beklagte zu 1.) zu 1/20, der Beklagte zu 2.) zu 1/20, der Beklagte zu 3.) zu 1/20 und die Beklagten als Gesamtschuldner zu weiteren 14/20.
Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Für die Beklagten ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.
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