Landgericht Kleve, 2003-11-21, 5 S 99/03

5 S 99/03Tribunal Cantonal21 de nov. de 2003

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Regest

Entberlichkeit der Fristsetzung zur Nacherfüllung bei schadensersatz- und Minderansprüchen im Hinblick auf in gekauftes Haustier, das einen Hüftschaden aufweist. Ausscheiden von Schadensersatz, wenn der Verkäufer eines Hundes den erblich bedingten Mangel nicht zu vertreten hat.

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Landgericht Kleve — 5 S 99/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-11-21

Aktenzeichen: 5 S 99/03

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2003:1121.5S99.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Normen: § 437 BGB, § 441 BGB, § 280 BGB

Leitsätze

Entberlichkeit der Fristsetzung zur Nacherfüllung bei schadensersatz- und Minderansprüchen im Hinblick auf in gekauftes Haustier, das einen Hüftschaden aufweist. Ausscheiden von Schadensersatz, wenn der Verkäufer eines Hundes den erblich bedingten Mangel nicht zu vertreten hat.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 16. Mai 2003 verkündete Urteil des Amtsgerichts Kleve unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 600 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.11.2002 zu zahlen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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