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14 O 294/25•Landgericht Köln, 2025-09-09, 14 O 294/25
14 O 294/25Tribunal Cantonal9 de set. de 2025
1. Das Recht auf Urheberbenennung nach § 13 UrhG setzt keine Werknutzung voraus. 2. Zum Umfang des Rechts auf Urheberbenennung eines Co-Regisseurs bei einer Preisverleihung für die Regie eines Filmwerks. Eine namentliche Nennung ist auch dann notwendig, wenn einer von mehreren Co-Regisseuren nicht für den zu verleihenden Preis nominiert ist. Ein Recht auf Nominierung zum Preis kann aus § 13 UrhG jedoch nicht hergeleitet werden.
Entscheidungsdatum: 2025-09-09
Aktenzeichen: 14 O 294/25
ECLI: ECLI:DE:LGK:2025:0909.14O294.25.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilkammer
Normen: UrhG § 13; UrhG § 97; UrhG § 8
Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 02.09.2025 wird bestätigt.
Die weiteren Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsbeklagte.
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