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105 Ks 2/25•Landgericht Köln, 2025-05-07, 105 Ks 2/25
Entscheidungsdatum: 2025-05-07
Aktenzeichen: 105 Ks 2/25
ECLI: ECLI:DE:LGK:2025:0507.105KS2.25.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. große Strafkammer
Der Angeklagte wird wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von
11 Jahren
verurteilt.
Der Angeklagte wird verurteilt, an die Adhäsionskläger N., K. und C. P. jeweils 15.000 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.03.2025 zu zahlen. Es wird festgestellt, dass diese Forderungen auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung beruhen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenkläger. Er trägt außerdem die durch das Adhäsionsverfahren entstandenen besonderen gerichtlichen Kosten und die notwendigen Auslagen der Adhäsionskläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Angewandte Vorschrift: § 212 Abs. 1 StGB.
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