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14 O 472/23•Landgericht Köln, 2025-01-07, 14 O 472/23
Entscheidungsdatum: 2025-01-07
Aktenzeichen: 14 O 472/23
ECLI: ECLI:DE:LGK:2025:0107.14O472.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen immateriellen Schadensersatz in Höhe von 100,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.01.2024 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin alle künftigen materiellen und immateriellen Schäden (letztere soweit sie nicht von Tenorziffer zu 1. erfasst sind) zu ersetzen, die ihr entstehen werden durch die unbefugte Veröffentlichung ihrer personenbezogenen Daten im Internet, die aufgrund eines Verschuldens der Beklagten und im Zeitraum zwischen 2019 und 2022 erfolgte.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 220,27 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.01.2024 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit i.H.v. 110% des zu vollstreckenden Betrags leistet.
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