projetos
2 O 207/23•Landgericht Köln, 2024-08-21, 2 O 207/23
Entscheidungsdatum: 2024-08-21
Aktenzeichen: 2 O 207/23
ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0821.2O207.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
wird gemäß § 320 ZPO der Tatbestand des Urteils vom 10.07.2024 dahingehend berichtigt, dass der fünfte Absatz lautet:
Gegenstand der Klage ist außer dem Schmerzensgeld von mindestens 5.000 € im Wesentlichen ein Haushaltsführungsschaden, den die Klägerin mit 77 Stunden wöchentlich für die ersten 12 Wochen nach dem Unfall und mit 60% hiervon für die 15 Wochen danach beziffert, wobei sie an einem Tag pro Woche berufstätig ist.
Der weitergehende Antrag auf Berichtigung wird zurückgewiesen, da eine Unrichtigkeit des Tatbestandes nicht vorliegt.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.