Landgericht Köln, 2024-06-06, 31 O 179/23

31 O 179/23Tribunal Cantonal6 de jun. de 2024

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Landgericht Köln — 31 O 179/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-06-06

Aktenzeichen: 31 O 179/23

ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0606.31O179.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilkammer

Tenor

I.

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, diese zu vollstrecken an ihren Geschäftsführern, zu unterlassen, im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern, die im Internet, auf der Website unter der URL www.entfernt.de, im Rahmen des Bestellvorgangs eines Internet- und Festnetztarifs einen Router zur Miete dazu bestellen, vor Abgabe von deren Vertragserklärung eine Vertragszusammenfassung zur Verfügung zu stellen, in der der Router und dessen monatlicher Mietpreis nicht aufgeführt werden, wenn dies geschieht, wie auf der ersten Seite in der mit diesem Urteil fest verbunden Anlage K1 abgebildet.

II.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger 260,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem

01.08.2023 zu zahlen.

III.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

IV.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Hinsichtlich des Tenors zu I. nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,00 EUR. Hinsichtlich des Tenors zu III. nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages

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