Landgericht Köln, 2024-05-28, 2 O 273/22

2 O 273/22Tribunal Cantonal28 de mai. de 2024

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Landgericht Köln — 2 O 273/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-05-28

Aktenzeichen: 2 O 273/22

ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0528.2O273.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Unter Aufhebung des Teilversäumnis- und Endurteils der 2. Zivilkammer

des Landgerichts Köln vom 28.02.2024 insoweit, als es den Beklagten

verurteilt hat, wird die Klage auch im Übrigen abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin mit Ausnahme der Kosten

der Säumnis, die der Beklagte zu tragen hat.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Beklagten jedoch nur gegen

Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages.

Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von

110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin

vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden

Betrages leistet.

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