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113 Qs 1/24•Landgericht Köln, 2024-03-12, 113 Qs 1/24
Entscheidungsdatum: 2024-03-12
Aktenzeichen: 113 Qs 1/24
ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0312.113QS1.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. große Strafkammer
Auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Köln wird der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 19.12.2023, Az. 526 Ds 81/23, aufgehoben.
Die Anklage der Staatsanwaltschaft Köln vom 01.02.2023, Az. 330 Js 188/22, wird zur Hauptverhandlung zugelassen.
Das Hauptverfahren gegen die Angeklagten wird vor dem Amtsgericht – Strafrichter – in Köln eröffnet.
Die Hauptverhandlung hat vor einer anderen Abteilung des Amtsgerichts als derjenigen stattzufinden, die den aufgehobenen Beschluss erlassen hat.
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.
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