projetos
5 O 195/22•Landgericht Köln, 2023-10-24, 5 O 195/22
Entscheidungsdatum: 2023-10-24
Aktenzeichen: 5 O 195/22
ECLI: ECLI:DE:LGK:2023:1024.5O195.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Normen: § 839 BGB
Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger eine Geldentschädigung in Höhe von 10.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.09.2022 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 80% und das beklagte Land zu 20%.
Das Urteil ist für beide Parteien jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.