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36 O 261/21•Landgericht Köln, 2023-08-03, 36 O 261/21
Entscheidungsdatum: 2023-08-03
Aktenzeichen: 36 O 261/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2023:0803.36O261.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 36. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.250,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.09.2021 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, den Kläger von den Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 367,23 € freizustellen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages
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