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117 KLs 11/22•Landgericht Köln, 2023-07-28, 117 KLs 11/22
117 KLs 11/22Tribunal Cantonal28 de jul. de 2023
Entscheidungsdatum: 2023-07-28
Aktenzeichen: 117 KLs 11/22
ECLI: ECLI:DE:LGK:2023:0728.117KLS11.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. große Strafkammer
Der Angeklagte wird wegen besonders schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe von
sechs Jahren und sechs Monaten
verurteilt. Im Übrigen wird er freigesprochen.
Die Einziehung eines Geldbetrags in Höhe von 588.279,50 EUR als Wertersatz wird angeordnet, für die der Angeklagte gesamtschuldnerisch mit den gesondert Verfolgten F. T. und V. X. haftet.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Angeklagte soweit er verurteilt ist. Soweit er freigesprochen wurde trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten.
Die in Z. verbüßte Auslieferungshaft wird im Maßstab 1:1 auf die verhängte Strafe angerechnet.
Angewendete Vorschriften: §§ 249 Abs. 1, 250 Abs. 2 Nr. 1, 25 Abs. 2, 73c StGB.
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