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30 O 137/22•Landgericht Köln, 2023-03-09, 30 O 137/22
Entscheidungsdatum: 2023-03-09
Aktenzeichen: 30 O 137/22
ECLI: ECLI:DE:LGK:2023:0309.30O137.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 30. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.557,31 EUR (in Worten: siebentausendfünfhundertsiebenundfünfzig Euro und einunddreißig Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 1.960,64 € seit dem 15.04.2022 und aus weiteren 5.596,67 € seit dem 24.05.2022zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 84% und die Klägerin zu 16%.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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