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33 O 153/19•Landgericht Köln, 2023-01-13, 33 O 153/19
Entscheidungsdatum: 2023-01-13
Aktenzeichen: 33 O 153/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2023:0113.33O153.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 33. Zivilkammer
Die Berufung der Klägerin gegen das am 14.04.2022 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 33 O 153/19 – wird zurückgewiesen.
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| Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin. |
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Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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