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1 S 44/22•Landgericht Köln, 2022-12-15, 1 S 44/22
Entscheidungsdatum: 2022-12-15
Aktenzeichen: 1 S 44/22
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:1215.1S44.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 26.01.2022 (213 C 70/21) wird zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages leistet.
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