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5 OH 5/22•Landgericht Köln, 2022-07-07, 5 OH 5/22
Entscheidungsdatum: 2022-07-07
Aktenzeichen: 5 OH 5/22
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0707.5OH5.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Auf den Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird die Kostenrechnung des Antragsstellers vom 04.02.2020 – Kostenrechnung-Nr.: 00000 dahingehend abgeändert, dass die Betreuungsgebühr netto 4.327,50 € beträgt und ein Gesamtbetrag in Höhe von 12.924,29 € geschuldet wird.
Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Eine Erstattung von Auslagen findet nicht statt.
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