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12 O 15/22•Landgericht Köln, 2022-07-01, 12 O 15/22
Entscheidungsdatum: 2022-07-01
Aktenzeichen: 12 O 15/22
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0701.12O15.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 52.239,39 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24.09.0000 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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