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90 O 82/20•Landgericht Köln, 2022-04-22, 90 O 82/20
Entscheidungsdatum: 2022-04-22
Aktenzeichen: 90 O 82/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0422.90O82.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer für Handelssachen
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Sicherheitsleistung auch durch unwiderrufliche, selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstituts zu erbringen.
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