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4 O 440/20•Landgericht Köln, 2022-04-13, 4 O 440/20
Entscheidungsdatum: 2022-04-13
Aktenzeichen: 4 O 440/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0413.4O440.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.083,04 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.05.2020 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache in Höhe von 1.264,42 € erledigt ist.
Die weiter gehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte mit Ausnahme der Mehrkosten, die durch Anrufung des unzuständigen Gerichts Frankfurt/Main entstanden sind, welche dem Kläger auferlegt werden.
| Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren vorläufig vollstreckbar. |
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