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14 O 395/21•Landgericht Köln, 2022-02-22, 14 O 395/21
14 O 395/21Tribunal Cantonal22 de fev. de 2022
Seit dem 01.01.2022 ist die Erhebung eines Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil nur per Fax nicht mehr wirksam. Ein auf diese Weise eingereichter Einspruch ist nach § 341 ZPO zu verwerfen.
Entscheidungsdatum: 2022-02-22
Aktenzeichen: 14 O 395/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0222.14O395.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilkammer
Normen: ZPO §§ 130d, 340, 341
Seit dem 01.01.2022 ist die Erhebung eines Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil nur per Fax nicht mehr wirksam. Ein auf diese Weise eingereichter Einspruch ist nach § 341 ZPO zu verwerfen.
Der Einspruch des Beklagten gegen das Versäumnisurteil des Landgerichts Köln vom 10.01.2022 (Aktenzeichen: 14 O 395/21) wird als unzulässig verworfen.
Der Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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