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4 O 84/21•Landgericht Köln, 2022-02-02, 4 O 84/21
Entscheidungsdatum: 2022-02-02
Aktenzeichen: 4 O 84/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0202.4O84.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 125.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.12.2019 Zug um Zug gegen Rückgabe der Originalbürgschaftsurkunde Nr. N01 der Beklagten vom 01.12.2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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