projetos
33 O 362/21•Landgericht Köln, 2022-01-24, 33 O 362/21
Entscheidungsdatum: 2022-01-24
Aktenzeichen: 33 O 362/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0124.33O362.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 33. Zivilkammer
In dem einstweiligen Verfügungsverfahren
hat die Antragstellerin die Voraussetzungen für die nachstehende einstweilige Verfügung glaubhaft gemacht durch Vorlage von Eintragungsunterlagen, Lichtbildern, Screenshots, Versicherungen an Eides statt sowie weiterer Unterlagen.
Die Antragstellerin hat die Antragsgegnerin mit Schreiben vom 24.12.2021 abgemahnt. Die Abmahnung sowie die E-Mail der Antragsgegnerin vom 24.12.2021 lagen der Kammer vor. Eine inhaltliche Reaktion der Antragsgegnerin ist nicht erfolgt.
Auf Antrag der Antragstellerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung, und zwar wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung, Folgendes angeordnet:
im geschäftlichen Verkehr der Bundesrepublik Deutschland die nachfolgend abgebildeten Edelsteinflaschen (unabhängig von der Farbe der verwendeten Edelsteine) anzubieten oder in Verkehr zu bringen:
a) Bilddatei entfernt
b) Bilddatei entfernt
c) Bilddatei entfernt
Der Verfahrenswert wird auf 225.000,00 EUR festgesetzt.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.