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5 O 170/10•Landgericht Köln, 2021-11-16, 5 O 170/10
Entscheidungsdatum: 2021-11-16
Aktenzeichen: 5 O 170/10
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:1116.5O170.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden wie folgt verteilt:
Von den Gerichtskosten tragen der Kläger 81 % und die Beklagte 19 %.
Von den außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt die Beklagte 19 %.
Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten und der Streithelfer trägt der Kläger 81 %
Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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