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2 O 292/19•Landgericht Köln, 2021-08-26, 2 O 292/19
Entscheidungsdatum: 2021-08-26
Aktenzeichen: 2 O 292/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0826.2O292.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 10.000 € zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16. Februar 2019 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen dieser zu 24%, die Beklagten als Gesamtschuldner zu 48% und die Beklagte zu 2) darüber hinaus zu 28%.
Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) trägt der Kläger zu 33%. Im Übrigen trägt sie der Beklagte zu 1) selbst.
Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) trägt der Kläger zu 18%. Im Übrigen trägt sie die Beklagte zu 2) selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
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