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39 T 93/20•Landgericht Köln, 2021-07-16, 39 T 93/20
Entscheidungsdatum: 2021-07-16
Aktenzeichen: 39 T 93/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0716.39T93.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 39. Zivilkammer
Die Beschwerde des Betroffenen vom 05.07.2020 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Leverkusen vom 01.07.2020 – 17 XIV (B) 51/20 – wird mit der Maßgabe, dass Dolmetscherkosten nicht erhoben werden, zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Betroffene.
Die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses wird angeordnet.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
Der Antrag des Betroffenen auf Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren vom 05.07.2020 wird zurückgewiesen.
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