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28 O 114/20•Landgericht Köln, 2021-05-26, 28 O 114/20
Entscheidungsdatum: 2021-05-26
Aktenzeichen: 28 O 114/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0526.28O114.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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