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20 O 493/17•Landgericht Köln, 2021-04-26, 20 O 493/17
Entscheidungsdatum: 2021-04-26
Aktenzeichen: 20 O 493/17
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0426.20O493.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 41.104,44 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.01.2018 zu zahlen Zug-um-Zug gegen Auskunftserteilung und Rechnungslegung, welche anteiligen Erlöse die Klägerin aus der Vermarktung von Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Kartonagen, die im Jahre 2014 im Gebiet der C im Rahmen der haushaltsnahen Sammlung von Altpapier miterfasst wurden, erzielt hat.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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