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26 O 152/20•Landgericht Köln, 2021-04-12, 26 O 152/20
Entscheidungsdatum: 2021-04-12
Aktenzeichen: 26 O 152/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0412.26O152.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.184,41 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.07.2019 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 5.336,26 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.07.2019 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 2.312,53 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.07.2019 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 78% und die Beklagte 22%.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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