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28 O 77/21•Landgericht Köln, 2021-03-01, 28 O 77/21
Entscheidungsdatum: 2021-03-01
Aktenzeichen: 28 O 77/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0301.28O77.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
I. Der Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf,
v e r b o t e n,
nachfolgende private WhatsApp-Chat-Nachrichten des Antragstellers ohne dessen Einwilligung zu veröffentlichen:
wenn dies wie durch Veröffentlichung vom 30. Januar 2021 über den Twitter-Account der Antragsgegnerin mit Namen „Q.“ wie folgt geschieht:
„Twitter-Account wurde entfernt“
II. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
III. Streitwert: 10.000,- €
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