Landgericht Köln, 2020-12-22, 33 O 106/20

33 O 106/20Tribunal Cantonal22 de dez. de 2020

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Landgericht Köln — 33 O 106/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-12-22

Aktenzeichen: 33 O 106/20

ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:1222.33O106.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 33. Zivilkammer

Tenor

Der Verfügungsbeklagten wird es bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu EUR 250.000,00 – ersatzweise Ordnungshaft – oder Ordnungshaft von bis zu

sechs Monaten, zu vollziehen an dem Geschäftsführer der Verfügungsbeklagten, untersagt, in Deutschland

  1. ein Produktpaket „B&H Bundle“, bestehend u.a. aus den Lebensmitteln „C “, „B1 “, „T “, „C1 “ und „S ‘“ mit der Angabe

a. „T1 “

und/oder

b. „B&H Bundle“

und/oder

c. „Abnehmen mit der D “

zu bewerben und/oder bewerben zu lassen, wie jeweils in Anlage 1 zu diesem Urteil wiedergegeben;

und/oder

  1. ein Produktpaket „B&H Bundle“, bestehend u.a. aus den Lebensmitteln „C“, „B1 “, „T “, „C1 “ und „S ‘“ und/oder ein Produktpaket „D “, bestehend u.a. aus den Lebensmitteln „C “, „B1 “ und „T “, mit der Angabe

a. „Sobald Du Dein Wohlfühlgewicht mit der D erreicht hast“

und/oder

b. „Mit der D reduzierst Du Dein Gewicht, ohne Muskeln zu verlieren und sicherst Dir erfolgreich eine langfristige Gewichts und Ernährungsumstellung“

zu bewerben und/oder bewerben zu lassen, wie jeweils in Anlage 2 zu diesem Urteil wiedergegeben;

und/oder

  1. ein Produktpaket „B&H Bundle“, bestehend u.a. aus den Lebensmitteln „C “, „B1 “, „T “, „C1 “ und „S ‘“ und/oder ein Produkt „S ‘“ mit der Angabe „…S ´: Unsere S ´ Kautabletten sind verantwortlich für eine Leistungssteigerung beim Training…“ zu bewerben und/oder bewerben zu lassen, wie in Anlage AS 1 wiedergegeben;

und/oder

  1. ein Produktpaket „B&H Bundle“, bestehend u.a. aus den Lebensmitteln „C “, „B1 “, „T “, „C1 “ und „S ‘“ und/oder ein Produktpaket „D1 “, bestehend u.a. aus den Lebensmitteln „C1 “, „B1 “ und „S ‘“ mit der Angabe

a. „Daraufhin sorgt die D1 mit dem 8-Wochen-Trainingsplan mit 14 kostenlosen Home Workout Übungen, dass du Dich fit hältst...“

und/oder

b. „… ist die D1 Dein optimaler Workout-Partner, um dann gemeinsam mit sportlicher Aktivität an einer gestrafften Haut, einem aktiven Lebensstil und einer fitten Gesundheit zu arbeiten…“

zu bewerben und/oder bewerben zu lassen, wie jeweils in Anlage 1 zu diesem Urteil wiedergegeben wiedergegeben;

und/oder

  1. ein Produktpaket „E “, bestehend u.a. aus den Lebensmitteln „C “ (in zweifacher Ausführung), „T “, „B1 “ und „C2 “ mit der Angabe

a. „T1 “

und/oder

b. „Abnehmen mit der D “

zu bewerben und/oder bewerben zu lassen, wie jeweils in Anlage 2 zu diesem Urteil wiedergegeben;

und/oder

  1. ein Produktpaket „B2 Bundle“, bestehend u.a. aus den Lebensmitteln „C “, „T “, „B1 “ und „C2 “ mit der Angabe

a. „T1 “

und/oder

b. „B2 Bundle“

und/oder

c. „Abnehmen mit der D “

zu bewerben und/oder bewerben zu lassen, wie jeweils wie in der in Anlage 3 zu diesem Urteil wiedergegeben.

Die Verfügungsbeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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