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33 O 106/20•Landgericht Köln, 2020-12-22, 33 O 106/20
Entscheidungsdatum: 2020-12-22
Aktenzeichen: 33 O 106/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:1222.33O106.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 33. Zivilkammer
Der Verfügungsbeklagten wird es bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu EUR 250.000,00 – ersatzweise Ordnungshaft – oder Ordnungshaft von bis zu
sechs Monaten, zu vollziehen an dem Geschäftsführer der Verfügungsbeklagten, untersagt, in Deutschland
a. „T1 “
und/oder
b. „B&H Bundle“
und/oder
c. „Abnehmen mit der D “
zu bewerben und/oder bewerben zu lassen, wie jeweils in Anlage 1 zu diesem Urteil wiedergegeben;
und/oder
a. „Sobald Du Dein Wohlfühlgewicht mit der D erreicht hast“
und/oder
b. „Mit der D reduzierst Du Dein Gewicht, ohne Muskeln zu verlieren und sicherst Dir erfolgreich eine langfristige Gewichts und Ernährungsumstellung“
zu bewerben und/oder bewerben zu lassen, wie jeweils in Anlage 2 zu diesem Urteil wiedergegeben;
und/oder
und/oder
a. „Daraufhin sorgt die D1 mit dem 8-Wochen-Trainingsplan mit 14 kostenlosen Home Workout Übungen, dass du Dich fit hältst...“
und/oder
b. „… ist die D1 Dein optimaler Workout-Partner, um dann gemeinsam mit sportlicher Aktivität an einer gestrafften Haut, einem aktiven Lebensstil und einer fitten Gesundheit zu arbeiten…“
zu bewerben und/oder bewerben zu lassen, wie jeweils in Anlage 1 zu diesem Urteil wiedergegeben wiedergegeben;
und/oder
a. „T1 “
und/oder
b. „Abnehmen mit der D “
zu bewerben und/oder bewerben zu lassen, wie jeweils in Anlage 2 zu diesem Urteil wiedergegeben;
und/oder
a. „T1 “
und/oder
b. „B2 Bundle“
und/oder
c. „Abnehmen mit der D “
zu bewerben und/oder bewerben zu lassen, wie jeweils wie in der in Anlage 3 zu diesem Urteil wiedergegeben.
Die Verfügungsbeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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