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82 O 42/20•Landgericht Köln, 2020-11-27, 82 O 42/20
Entscheidungsdatum: 2020-11-27
Aktenzeichen: 82 O 42/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:1127.82O42.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Die Beklagte wird im Urkundenverfahren verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 985.471,39 € nebst Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszins aus
376.707,77 € seit dem 15.11.2018
94.185,01 € seit dem 29.11.2018
11.441,29 € seit dem 14.12.2018
503.137,32 € seit dem 07.10.2019
zu zahlen.
Die Beklagte wird ferner verurteilt, weitere 503.137,32 € nebst Zinsen i.H.v. neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.5.2020 Zug um Zug gegen Übermittlung einer Gewährleistungsbürgschaft in dieser Höhe zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Der Beklagten bleibt die Ausführung ihrer Rechte im Nachverfahren vorbehalten.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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