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12 O 15/20•Landgericht Köln, 2020-10-30, 12 O 15/20
Entscheidungsdatum: 2020-10-30
Aktenzeichen: 12 O 15/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:1030.12O15.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.052,50 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.02.2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 74 % und der Beklagten zu 26 % auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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