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23 O 1/20•Landgericht Köln, 2020-10-28, 23 O 1/20
Entscheidungsdatum: 2020-10-28
Aktenzeichen: 23 O 1/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:1028.23O1.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.370,83 € nebst Zinsen in Höhe von 9%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.04.2017 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 40% und der Beklagten zu 60 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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