Landgericht Köln, 2020-10-22, 28 O 309/20

28 O 309/20Tribunal Cantonal22 de out. de 2020

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Landgericht Köln — 28 O 309/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-10-22

Aktenzeichen: 28 O 309/20

ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:1022.28O309.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Auf den Antrag vom 27.08.2020 wird nach Anhörung der Beteiligten folgende

Anordnung gemäß § 14 Abs. 4 TMG

erlassen:

Die Auskunftserteilung durch die Beteiligte an den Antragsteller

über folgende Bestandsdaten des registrierten Nutzers der Plattform www.U.com unter dem Nutzernamen „entfernt“ (https://entfernt)

wird für zulässig erklärt:

a) Namen des Nutzers,

b) E-Mail-Adresse des Nutzers,

c) IP-Adresse, die von dem Nutzer für das Hochladen und Versenden der unter dem Nutzernamen abrufbaren Beiträge und Bilder verwendet wurde, nebst genauem Zeitpunkt des Hochladens unter Angabe des Datums und der Uhrzeit, inklusive Minuten, Sekunden und Zeitzone (Uploadzeitpunkt),

d) IP-Adressen, die von dem Nutzer zuletzt für einen Zugriff auf sein Nutzerkonto unter dem Nutzernamen verwendet wurden, nebst genauem Zeitpunkt des Zugriffs unter Angabe des Datums und der Uhrzeit, inklusive Minuten, Sekunden und Zeitzone (Zugriffszeitpunkt).

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

Der Streitwert wird auf 5.000 € festgesetzt.

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