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11 S 332/19•Landgericht Köln, 2020-10-06, 11 S 332/19
Entscheidungsdatum: 2020-10-06
Aktenzeichen: 11 S 332/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:1006.11S332.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 28.08.2019, 115 C 223/19, wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieses Urteil und die angefochtene Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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