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90 O 126/18•Landgericht Köln, 2020-09-04, 90 O 126/18
Entscheidungsdatum: 2020-09-04
Aktenzeichen: 90 O 126/18
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0904.90O126.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Sicherheitsleistung auch durch unwiderrufliche, selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts zu erbringen.
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