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111 Qs 45/20•Landgericht Köln, 2020-09-03, 111 Qs 45/20
Entscheidungsdatum: 2020-09-03
Aktenzeichen: 111 Qs 45/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0903.111QS45.20.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 11. große Strafkammer
Auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Köln wird die Anklage der Staatsanwaltschaft Köln vom 19.02.2020, Az.: 121 Js 471/19 (Bl. 545 ff.), hinsichtlich des Angeschuldigten I zur Hauptverhandlung zugelassen. Das Hauptverfahren gegen den Angeschuldigten I wird vor dem Amtsgericht - Strafrichter - Köln eröffnet.
Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Köln als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Angeschuldigte, soweit die Anklage der Staatsanwaltschaft zur Hauptverhandlung zugelassen wurde. Im Übrigen fallen die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Angeschuldigten der Staatskasse zur Last.
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