Landgericht Köln, 2020-07-28, 8 O 347/19

8 O 347/19Tribunal Cantonal28 de jul. de 2020

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Landgericht Köln — 8 O 347/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-07-28

Aktenzeichen: 8 O 347/19

ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0728.8O347.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klagepartei 7.527,79 EUR sowie Zinsen in Höhe von 1.038,70 EUR, nebst weiterer Zinsen aus 7.527,79 EUR i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.05.2020 (jedoch nicht mehr als 4 Prozent Jahreszinsen) zu zahlen, und die Klagepartei von den aktuell noch bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber der B Bank einer Zweigniederlassung der W Bank GmbH aus dem Darlehensvertrag zur Vertragsnummer ##### in Höhe von derzeit noch 24.701,16 EUR freizustellen, Zug um Zug gegen Abgabe eines Angebots der Klagepartei an die Beklagte auf Übergabe des Fahrzeuges B ## mit der Fahrzeugidentifikationsnummer W#### und Abgabe eines Angebots der Klagepartei an die Beklagte auf Übertragung des der Klagepartei gegenüber der B Bank einer Zweigniederlassung der W Bank GmbH zustehenden Anwartschaftsrechts auf Übereignung des vorstehend bezeichneten Fahrzeugs.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme des zuvor genannten Fahrzeugs seit dem 19.11.2020 im Annahmeverzug befindet.

Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit im Übrigen erledigt ist

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

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