projetos
20 O 246/19•Landgericht Köln, 2020-07-10, 20 O 246/19
Entscheidungsdatum: 2020-07-10
Aktenzeichen: 20 O 246/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0710.20O246.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.