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90 O 73/19•Landgericht Köln, 2020-05-26, 90 O 73/19
Entscheidungsdatum: 2020-05-26
Aktenzeichen: 90 O 73/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0526.90O73.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer für Handelssachen
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 26.500,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2019 zu zahlen, und die auf den Betrag von 26.500,00 € entfallenden Arbeitgeberbeiträge zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu zahlen
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Sicherheitsleistung auch durch unwiderrufliche, selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts zu erbringen.
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