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111 Ks 3/16•Landgericht Köln, 2020-03-30, 111 Ks 3/16
Entscheidungsdatum: 2020-03-30
Aktenzeichen: 111 Ks 3/16
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0330.111KS3.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. große Strafkammer
Der Angeklagte I wird wegen gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung der durch das Amtsgericht Köln – 709 Cs – 912 Js 6186/18 – 297/18 – mit Strafbefehl vom 01.10.2018 verhängten Strafe zu einer Gesamtfreiheitstrafe von
2 Jahren
verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Dem Angeklagten I wird die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen entzogen. Seine Fahrerlaubnis wird eingezogen. Vor Ablauf einer Frist von 3 Monaten darf ihm keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.
Die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen trägt der Angeklagte.
Angewendete Vorschriften: §§ 223 I, 224 I Nr. 2, 53, 54, 55, 56, 69, 69a StGB
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