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13 S 123/19•Landgericht Köln, 2020-02-19, 13 S 123/19
Entscheidungsdatum: 2020-02-19
Aktenzeichen: 13 S 123/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0219.13S123.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Bergheim vom 29. Mai 2019 (Az.: 23 C 249/18) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Weiter wird die Beklagte verurteilt, einen Betrag in Höhe von 40,00 € an die Klägerin zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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