Landgericht Köln, 2020-02-18, 31 O 152/19

31 O 152/19Tribunal Cantonal18 de fev. de 2020

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Landgericht Köln — 31 O 152/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-02-18

Aktenzeichen: 31 O 152/19

ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0218.31O152.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilkammer

Tenor

    1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu einer Höhe von 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen am Geschäftsführer der Beklagten, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu unterlassen,

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    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
    1. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Höhe der Sicherheit beträgt für die Vollstreckung aus Ziff. 1) a)-d) jeweils 400.000,00 € und im Übrigen 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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