4 O 434/18•Landgericht Köln, 2019-09-24, 4 O 434/18
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Landgericht Köln — 4 O 434/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-09-24
Aktenzeichen: 4 O 434/18
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0924.4O434.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Das Teilversäumnisurteil vom 21.05.2019 (Az. 4 O 434/18) wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten ihrer Säumnis. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leiste
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