23 O 323/17•Landgericht Köln, 2019-09-10, 23 O 323/17
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Landgericht Köln — 23 O 323/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-09-10
Aktenzeichen: 23 O 323/17
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0910.23O323.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 13.374,43 € nebst Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.09.2017 zu zahlen Zug-um-Zug gegen Abtretung eines entsprechenden Anspruchs der Klägerin gegen die Insolvenzmasse in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der G GmbH (AG Köln #### ). Darüber hinaus wird der Beklagte verurteilt, die Klägerin von einem Gebührenanspruch ihrer Prozessbevollmächtigten für Maßnahmen der vorgerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 865 € freizustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 67 % und die Beklagte zu 33 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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