Landgericht Köln, 2019-07-09, 103 KLs 7/19

103 KLs 7/19Tribunal Cantonal9 de jul. de 2019

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Landgericht Köln — 103 KLs 7/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-07-09

Aktenzeichen: 103 KLs 7/19

ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0709.103KLS7.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte R. wird wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung kostenpflichtig zu einer Freiheitsstrafe von

6 (sechs) Jahren

verurteilt.

Die Unterbringung des Angeklagten R. in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet.

1 (ein) Jahr der Freiheitsstrafe ist vor der Maßregel zu vollziehen.

Die Angeklagte Y. wird wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung kostenpflichtig zu einer Freiheitsstrafe von

2 (zwei) Jahren

verurteilt.

Die Vollstreckung der Strafe der Angeklagten Y. wird zu Bewährung ausgesetzt.

Angewandte Vorschriften:

Für den Angeklagten R.: §§ 253, 255, 250 Abs. 2 Nr. 1, 25 Abs. 2, 64 StGB

Für die Angeklagte Y.: §§ 253, 255, 250 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3, 25 Abs. 2, 56 StGB

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