6 S 237/18•Landgericht Köln, 2019-07-04, 6 S 237/18
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Landgericht Köln — 6 S 237/18 — Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-04
Aktenzeichen: 6 S 237/18
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0704.6S237.18.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 15.11.2018 – Az. 221 C 256/18 – unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung zu einem geringer Teil abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagten als Gesamtgläubiger einen Betrag von 1.274,55 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.08.2018 zu zahlen. Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 73 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 27 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird in beschränktem Umfang zugelassen.
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