29 S 66/18•Landgericht Köln, 2018-10-11, 29 S 66/18
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Landgericht Köln — 29 S 66/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-10-11
Aktenzeichen: 29 S 66/18
ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:1011.29S66.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 20.02.2018 verkündete Urteil des Amtsgerichts Köln, 204 C 126/17 teilweise abgeändert und wie folgt neugefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, den Beschlussanträgen der Eigentümerversammlung vom 03.07.2017 zu TOP 8 und 9 mit der Maßgabe zuzustimmen, dass die Wohnungseingangstür sowie sämtliche Fenster der Wohneinheit 1-06-6 der Klägerin auf ihre Erneuerungsbedürftigkeit hin überprüft werden.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 2/3 und die Beklagten 1/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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